Privatgutachten zur bAV

Die Expertise eines unabhängigen Spezialisten für Ihre Sicherheit


absichern und gerichtliche Streitigkeiten in der bav vermeiden

Wir sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für

  • betriebliches Vorsorgewesen, Versicherungen, Pensionskassen - Fachgebiet 88.04 (Stopper, Reindl)
  • Lebensversicherung - Fachgebiet 88.05 (Reindl)
  • Pensionsversicherung - Fachgebiet 88.08 (Reindl)

Wir erstellen für Sie auch gerne Privatgutachten in unserem Fachbereich (gemäß den für Gutachten allgemein gültigen Grundsätzen - objektiv und fundiert, abgestimmt auf den allgemeinen oder konkreten Sachverhalt)

bav als fachübergreifende materie

Wir decken die relevante fachliche Materie, auch unter Beiziehung unserer Partner (siehe hier), umfangreich ab. Unsere Expertise und unser Name stehen für Ihre Sicherheit

 

Rein versicherungsmathematische Gutachten (Rückstellungen usw.) vermitteln wir gerne an unseren Kooperationspartner aus dem Bereich der Versicherungsmathematik.

 

Sie erhalten von uns ein fachlich fundiertes, unabhängiges und unparteiisches Gutachten - ergänzt um unsere Expertenmeinung.

privatgutachten in der bav sind sinnvoll für

allgemeine sachverhalte


Beispiel 1: Eine Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse ist sich nicht sicher, ob sie die Übertragung einer Anwartschaft bestimmter Personengruppen generell  annehmen "darf" ...

 

Beispiel 2: Ein Anbieter möchte eine Absicherung bzw. unabhängige Stellungnahme, ob ein bAV-Sachverhalt unter gewisse Tatbestände subsummiert werden kann ...

 

Beispiel 3: Eine Interessensvertretung möchte eine fundierte Expertenmeinung zu einer speziellen bAV-Thematik ...

 

...

konkrete sachverhalte


Beispiel 1: Ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer sind bei Beendigung des Dienstverhältnisses uneinig über Ansprüche aus einer direkten Leistungszusage.

 

Beispiel 2: Ein Kunde begehrt Schadenersatz von einem Versicherungsmakler wegen eines angeblichen Beratungsfehlers bei einer bAV-Lösung.

 

Beispiel 3: Einem Unternehmen wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung die steuerliche Anerkennung einer bAV-Lösung  versagt. Die Rechtslage ist nicht eindeutig ...

 

...



Unabhängig vom Ergebnis - Sie als Auftraggeber haben mit einer Stellungnahme in Form eines Privatgutachtens höhere Gewissheit bezüglich Ihres weiteren Vorgehens. Somit können Sie möglicherweise unabschätzbare Kosten bzw. Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang vermeiden.