Betriebliche Vorsorgekasse (BVK)

ABFERTIGUNG "NEU" - ein Überblick


Abfertigung neu - allgemeine aspekte

Geltungsbereich

Die betriebliche Vorsorgekasse gilt für ab 1.1.2003 neu begründete Dienstverhältnisse und löste somit für diesen Personenkreis grundsätzlich das alte Abfertigungsrecht (mehr zur Abfertigung ALT erfahren Sie hier) ab. Erfasst sind aber auch Personen, bei welchen die Ansprüche aus Abfertigung ALT zur Gänze oder teilweise in die Abfertigung NEU überführt worden sind.

 

Ebenso gilt die BVK obligat, mit geringen Abweichungen, ab 1.1.2008 auch für selbständig Erwerbstätige und freie Dienstnehmer. Etwas mehr dazu finden Sie am Ende der Seite.

 

Keine Gültigkeit hat die Abfertigung neu hingegen beispielsweise für Beschäftigte bei Bund, Länder und Gemeinden und einigen anderen Personengruppen.

 

Rechtsgrundlage ist das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz)

das System der betrieblichen vorsorgekasse

Der Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Beitrag in Höhe von 1,53 % des Bruttobezuges in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Der Abfertigungsanspruch eines Arbeitnehmers bei Beendigung des Dienstverhältnisses richtet sich in der Abfertigung neu nicht mehr gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Vorsorgekasse.

 

Derzeit existieren in Österreich acht Vorsorgekassen - diese verwalten und veranlagen die von den Arbeitgebern abgeführten Beiträge und versuchen aus der Veranlagung für den Arbeitnehmer einen zusätzlichen Ertrag zu erwirtschaften. Der Veranlagungsstil darf aufgrund der Vorschriften als sicher und konservativ betrachtet werden. Auf die vom Arbeitgeber einbezahlte Beiträge muss die Vorsorgekasse eine Kapitalgarantie abgeben. Einmal jährlich wird der Arbeitnehmer über die im Vorjahr einbezahlten Beiträge und den aktuellen Kapitalstand von der Vorsorgekasse informiert.

 

Es erfolgt also ein externer verpflichtender Kapitalaufbau, ebenso richtet sich der Anspruch auf Abfertigung gegen ein externes Unternehmen - die Abfertigung ist sozusagen "ausgelagert".

 

Der bevorzugte Partner der marCKus bAV-Consulting GmbH ist im Bereich der betrieblichen Vorsorgekasse die Valida Vorsorgekasse.

Anspruch auf abfertigung

Abfertigung NEU kennt keinen Verlust von Ansprüchen! Im Gegensatz zur Abfertigung ALT gehen Ansprüche bei Selbstkündigung, Entlassung und unberechtigtem Austritt nicht verloren. Unverfallbare Ansprüche werden ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses erworben.

 

Dies erhöht die Mobilität für Arbeitnehmer ungemein, bedeutet für Arbeitgeber aber auch den Verlust eines effektiven Bindungsinstrumentes (nicht zuletzt deshalb kann eine DLZ als Bindungsinstrument, mehr dazu erfahren Sie hier, ein umso wichtigeres Instrument der Personalpolitik sein). Auf der anderen Seite waren Abfertigungen für langjährige Arbeitnehmer im alten System wesentlich höher (siehe Grafik zu Beispiel unten stehend) und Arbeitgebern mit vergleichsweise geringer Fluktuation kommt die Abfertigung NEU günstiger.

 

In Summe kann man aber wohl attestieren, dass die Abfertigung NEU eine gute Regelung ist, welche sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite gut angenommen worden ist.

systemvergleich Abfertigung alt versus Abfertigung neu

Abfertigung alt

Abfertigung neu



  • Beginn Dienstverhältnis vor dem 1.1.2003
  • Arbeitgeber zahlt am Ende des Dienst-verhältnisses bis zu einem vollen Jahresbezug
  • Anspruch des Arbeitnehmers (AN) richtet sich gegen Dienstgeber
  • AN verliert den Anspruch bei Selbstkündigung, Entlassung oder unberechtigtem Austritt
  • bei Tod nur Anspruch für gesetzliche Erben zu deren Versorgung der AN verpflichtet war
  • Abfertigungszahlung grundsätzlich begünstigt mit 6 % zu versteuern
  • bei Insolvenz des Arbeitgebers Anspruch gegen Insolvenzentgeltfonds, jedoch mit Obergrenze
  • Höhe der Abfertigung von Entwicklung der Kapitalmärkte unabhängig
  • Gehaltssteigerungen in den letzten Jahren vor Pensionierung wirken stark auf die Abfertigung
  • Beginn Dienstverhältnis ab dem 1.1.2003
  • Arbeitgeber bezahlt monatlich Beiträge in Höhe von 1,53 % des Bruttobezuges des Arbeitnehmers
  • Anspruch des Arbeitnehmers (AN) richtet sich gegen die betriebliche Vorsorgekasse
  • AN behält seinen Anspruch bei allen Arten der Beendigung des Dienstverhältnisses
  • wenn versorgungsberechtigte Personen nicht vorhanden, so fällt Leistung in Verlassenschaft
  • Versteuerung mit 6 % bzw. bei Wahl als Übertrag für lebenslängliche Verrentung steuerfrei
  • bei Insolvenz des Arbeitgebers Anspruch gegenüber Vorsorgekasse - somit weg vom Arbeitgeber
  • Höhe der Abfertigung wird auch von Entwicklung am Kapitalmarkt beeinflusst
  • Gehaltssteigerungen in den letzten Jahren wirken nur mehr geringfügig auf die Abfertigung


berechnungsbeispiel - Abfertigung neu versus Abfertigung alt

Wir stellen fiktiv gegenüber

Beispieldiagramm Ansprüche Abfertigung Alt versus Abfertigung NEU
Diagramm Abfertigung ALT versus Abfertigung NEU
  • Person: 30 Jahre alt, neues Dienstverhältnis
  • Bezug zu Beginn EUR 2.500, 14 x p.a.,
  • Annahme jährliche Gehaltssteigerung 2 %,
  • Pensionierung  mit Alter 65 (35 Jahre Dienstverhältnis),
  • Annahme Verzinsung BVK: 1,5 % p.a.

Deutlich ersichtlich ist:

  • Abfertigung ALT hat bei langjährigen AN bei der Abfertigungshöhe deutliche Vorteile
  • dafür bleibt der Anspruch auch bei Selbstkündigung usw. erhalten
  • Abfertigung ALT kam bei langjährigen AN dem Arbeitgeber wesentlich teurer
  • dafür fällt aber der Bindungseffekt weg, die geleisteten Beiträge sind auf alle Fälle "weg"

Möglichkeiten bei ende des dienstverhältnisses

  • Auszahlung als Kapitalbetrag (Versteuerung mit 6 %), eine Auszahlung ist aber nur möglich bei Vorliegen von drei Einzahlungsjahren seit Beginn der Beitragszahlung
    • bei Arbeitgeberkündigung
    • unverschuldeter Entlassung
    • berechtigtem Austritt
    • einvernehmliche Auflösung
    • Zeitablauf oder
    • Mutterschaftsaustritt
    • bei Pensionsantritt bzw. Vollendung des Anfallsalters einer vorzeitigen Alterspension (max. aber 62)
    • in allen anderen Fällen bleibt zwar der Anspruch erhalten, das Kapital kann jedoch (noch) nicht ausbezahlt werden. Wir empfehlen wenn möglich die Übertragung auf die Vorsorgekasse eines neuen Arbeitgebers.
  • Weiterveranlagung der Abfertigung
    • in der gleichen Vorsorgekasse oder
    • in der Vorsorgekasse eines neuen Arbeitgebers
  • Überweisung an (relevanteste Möglichkeiten)
    • eine betriebliche Kollektivversicherung oder Pensionskasse (mehr zu BKV und PK finden Sie hier) bei welcher der Arbeitnehmer bereits Anwartschaftsberechtigter ist
    • eine Pensionszusatzversicherung (PZV) zum Zweck der lebenslangen Verrentung

TIPP: die Übertragung bzw. Überweisung und lebenslange Verrentung führt dazu, dass auch die 6 % Lohnsteuer nicht anfallen. Die Abfertigung NEU ist dann für den Arbeitnehmer gänzlich steuerfrei.

selbständige und betriebliche vorsorgekasse

Ab 1.1.2008 sind auch selbständig Erwerbstätige, welche in der GSVG pflichtkrankenversichert sind, obligat in die Vorsorgekasse einzubeziehen. Freiberuflich Selbständige (beispielsweise Ärzte) und Land- und Forstwirte können freiwillig in das Modell optieren ("Opting-In"). 

 

Der Selbständige muss die gleiche Vorsorgekasse wählen wie für seine Arbeitnehmer (wenn solche vorhanden sind). Die Beiträge betragen 1,53 % der Beitragsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (Maximum: Höchstbeitragsgrundlage zur gesetzlichen Krankenversicherung. Anmerkung: dies im Gegensatz zum Arbeitnehmer, bei diesem sind die Beiträge auch für Gehaltsbestandteile über der Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten).

 

Die Verfügungsmöglichkeiten bei Beendigung der selbständigen Erwerbstätigkeit sind ähnlich zu jenen bei normalen Arbeitnehmern.

steuerliche Behandlung der Abfertigung neu bei selbständigen

Die Beiträge stellen eine Betriebsausgabe dar und sind für den Selbständigen nicht steuerpflichtig.

 

Eine einmalige Auszahlung ist vergünstigt mit 6 % zu versteuern. Eine lebenslange Verrentung ist steuerfrei.

 

Die Abfertigung NEU darf für Selbständige als steuerlich höchst attraktiv betrachtet werden!

 

TIPP: Wenn Sie ein Wahlrecht in die Vorsorgekassen haben (siehe oben), so nutzen Sie dieses.