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PENSIONZUSAGE OHNE AKTIVLOHN ERTEILT VOR 2018 - was aber gilt jetzt, wenn eine schon vorher bestehende Zusage ab 2018 geändert wird?
2022 · 13. November 2022
Mit Stichtag 1.1.2018 muss bei Pensionszusagen (direkte Leistungszusage) bei der begünstigten Person ein tatsächlicher (und kein fiktiver mehr) Aktivlohn für die steuerliche Bemessung herangezogen werden. Was ist aber bei älteren Pensionszusagen und wenn diese ab 2018 geändert werden?