Arbeitnehmer effektiv und effizient binden - ein Überblick
Mit dem Ende von "Abfertigung ALT" ist den Unternehmen ein mächtiges Bindungsinstrument verloren gegangen. Bei Selbstkündigung hatte der Arbeitnehmer alle Ansprüche, bis zu einem Jahresbezug, verloren. Für Dienstverhältnisse welche ab dem 1.1.2003 neu geschlossen worden sind, gibt es das jetzt nicht mehr...
Doch was die wenigsten wissen: Über eine bAV lässt sich ein ähnlicher Effekt erzielen!
Das macht die bAV, auch für die Mitarbeiterbindung, zu einem sinnvollen Werkzeug im Personalmanagement - vom Kleinunternehmen bis zum Großkonzern.
Ein Bindungsinstrument ist EFFEKTIV, wenn es einer Selbstkündigung beim Arbeitnehmer zu derartigen Einbußen führt, dass die Hemmschwelle einer Selbstkündigung so hoch wie möglich ist.
EFFIZENT ist das Instrument dann, wenn es dem Arbeitgeber darüber hinaus vielleicht sogar günstiger kommt als eine Gehaltszahlung.
Eine gut konzipierte bAV-Lösung als Bindungsinstrument in Form einer leistungsorientierten Pensionszusage ist sowohl effektiv als auch effizient.
Am besten bietet sich als Bindungsinstrument eine direkte Leistungszusage in beitragsorientierter Form an (beitragsorientierte Pensionszusage). Mehr zur direkten Leistungszusage erfahren Sie hier.
Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine Pension in einer Höhe zu, welche sich aus dem Ergebnis einer Rentenversicherung (Pensionsrückdeckungsversicherung) errechnet in welche der Arbeitgeber monatlich einen Betrag in Höhe von EUR x einbezahlt.
Scheidet der Arbeitnehmer VOR dem definierten Leistungsstichtag (Empfehlung: reguläres Pensionsalter) aus, so kann vereinbart werden, dass in Hinblick auf die Ansprüche des Arbeitnehmers unterschieden wird aus welchen Gründen das Dienstverhältnis endet:
DURCH SELBSTKÜNDIGUNG, ENTLASSUNG ODER UNBEGRÜNDETEN AUSTRITT
Es gebührt der gesetzliche Unverfallbarkeitsbetrag gemäß Betriebspensionsgesetz (§ 7 Abs. 2a BPG)
DURCH ALLE ANDEREN ARTEN DER BEENDIGUNG
Es gebührt ein Betrag in Höhe des aktuellen Kapitals in der Pensionsrückdeckungsversicherung.
Der gesetzliche Unverfallbarkeitsbetrag ist im Regelfalle bedeutend geringer!
TIPP: Integrieren Sie als Inflationsausgleich in die Zusage auch noch eine jährliche Anpassung des Versicherungsbeitrages gemäß eines Index oder einer anderen Grundlage. Verwaltungstechnisch noch einfacher ist es, einfach einen jährlich fixen Prozentsatz, beispielsweise 2,00 %, festzulegen. Ebenso sollte diese Indexierung oder Dynamik auch im jeweiligen Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsunternehmen fix vereinbart sein.
Beispiel 1:
In diesem konkreten Fall wirkt der Diskontierungszinssatz gemäß BPG aufgrund des geringen Alters der begünstigen Person besonders stark. Bei der beitragsorientierten Zusage ist die zugesagte Pension zu Beginn geringer (da lediglich Garantiewert aus der Rentenversicherung), und baut sich über die Jahre langsam auf.
Beispiel 2:
In diesem Falle ist die begünstigte Person bei Erteilung der Pensionszusage um über 20 Jahre älter, dafür jedoch die Prämie wesentlich höher.
Beide Beispiele offenbaren im schematischen Diagramm anschaulich: Je nach Vereinbarung kann der "Verlust" bei Selbstkündigung sehr hoch sein, besonders in jüngeren Jahren. Somit kann dieses Instrument durchaus äußerst effektiv zu einer Arbeitnehmerbindung beitragen.
TIPP: Bei der Gestaltung der Pensionszusagen als Bindungsinstrument sollte, um ein optimales Ergebnis zu erzielen, immer ein Spezialist beauftragt werden.