Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist immer ein Teil der Gesamtentlohnung.
Somit liegt es nahe, sich die vom Gesetzgeber geschaffenen Vergünstigungen für bAV-Lösungen im Rahmen moderner Gehaltsmodelle zunutze zu machen!
In anderen Ländern weit verbreitet, in Österreich insbesondere für echte Arbeitnehmer wenig bekannt und selten praktiziert: Der Einsatz verschiedener Durchführungswege der bAV um den gewünschten Effekt zu erzielen und dies noch dazu günstiger (effizienter) zu gewährleisten als über eine herkömmliche Barauszahlung.
Diese innovative Gestaltung von Vergütungsmodellen mit bAV-Lösungen wird international auch als Deferred Compensation ("aufgeschobene Vergütung" oder einfach "Bezugsumwandlung") als Oberbegriff bezeichnet und ist auch in Österreich möglich.
Eine andere Form der Deferred Compensation ist die Umwandlung bestehender Bezugsansprüche zur optimalen Nutzung steuerlicher Vergünstigungen. Mehr zu steuerlich begünstigten Bezugsumwandlungen bestehender Bezüge in Österreich erfahren Sie hier.
Bei der Vergütungspolitik haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Teilbereichen unterschiedliche Interessen - maßgeblich ist die höchstmögliche Deckung zwischen diesen Interessen zu finden. Dabei kann bAV ein nützliches Werkzeug sein.
Darüber hinaus kann auch der Unternehmer selbst, wenn er Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH ist, Motive haben wie
Werden Teile des Bezuges über eine bAV abgewickelt, kann vielen dieser Interessen von Arbeitnehmern und Unternehmen/Unternehmern gleichzeitig entsprochen werden.
Seitdem es die "Abfertigung ALT" für ab dem 1.1.2003 begründete Dienstverhältnisse nicht mehr gibt, fehlt Unternehmen eines:
Mit einer bAV kann dies optimal lohnnebenkostenfrei für das Unternehmen und steuer- und abgabenbegünstigt für den Arbeitnehmer in Form einer beitragsorientierten direkten Leistungs-zusage erfolgen. Bei Selbstkündigung, Entlassung oder unberechtigtem Austritt kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer deutlich weniger Ansprüche hat als beispielsweise bei einer Dienstgeberkündigung.
Auf der anderen Seite erhält der Arbeitnehmer einen höheren Bezug und baut über die Jahre einen ansehnlichen Anspruch auf, der aber an gewisse Bedingungen geknüpft ist.
Leistungsorientierte Vergütungsformen, welche bei Erreichen gewisser Ziele Boni in Aussicht stellen, können äußerst vorteilhaft für alle Seiten sein. Doch sind die Bonuszahlungen auf Arbeitgeberseite mit Lohnnebenkosten behaftet und auf Arbeitnehmerseite, insbesondere bei Überschreiten des steuerlichen Jahressechstels, mit hohen Lohnsteuern und unter Umständen auch Sozialversicherungsbeiträgen. Ideal wäre also eines:
Mit einer bAV kann dies optimal, lohnnebenkostenfrei für das Unternehmen und steuer- und abgabenbegünstigt für den Arbeitnehmer über eine betriebliche Kollektivversicherung und/oder Pensionskasse, erfolgen.
Der Arbeitgeber hat weiterhin den leistungssteigernden Effekt des Bonusmodells, durch niedrigere Kosten kann dies eventuell sogar noch attraktiver gestaltet werden. Beim Arbeitnehmer kommt im Endeffekt mehr an und er baut auf diesem Weg für sich eine attraktive Zusatzpension auf.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH ist "Arbeitnehmer" und Arbeitgeber in einer Person. Einerseits beschäftigt von der GmbH, andererseits selbst teilweise oder gänzlich Eigentümer der GmbH. Grundsätzlich gestaltet sich das Gesamteinkommen des GGF aus Geschäftsführerbezug und Ausschüttung. Eine Pensionsvorsorge funktioniert dann aber immer nur aus bereits versteuertem Einkommen. Mit einer Pensionszusage, die er sich faktisch selbst erteilt, kann auch der GGF eine nachgelagerte Besteuerung erlangen. Grundsätzlich ist die ideale Konstellation des Gesamteinkommens für GGF:
Pensionszusagen an GGF haben innerhalb der letzten Jahre bedeutend an Beliebtheit gewonnen, sind aber unseres Erachtens nach wie vor zu wenig verbreitet. Mehr zur Pensionszusage erfahren Sie hier.
Idealtypisch etabliert sich diese Zusammensetzung der Gesamtvergütung als Standardmodell für GGF - je nach Situation in unterschiedlichem Verhältnis zueinander.
Dieser Ansatz bietet dem GGF eine dritte Option, welche KÖSt verhindert und die Einkommenssteuer in die Zukunft verlagert.
Innovative Gehaltsmodelle sind das Paradebeispiel für eine im anglikanischen Raum bei Gehaltsmodellen eingesetzte Lösung zur "Deferred Compensation".
Details zum Thema innovative Vergütungsmodelle inkl. Berechnungsbeispielen und Vergleichsberechnungen finden Sie im Buch "Bezugsumwandlung über betriebliche Altersvorsorge"
(erschienen im Linde Verlag) von Markus Reindl.